Absolutes Feuerverbot!
2026-07-15Aufgrund der weiter anhaltenden Trockenheit hat das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden die Waldbrandgefahr auf dem Gemeindegebiet als sehr gross eingestuft (Stufe 5). Fehlende oder zu geringe Niederschläge belassen die Gefahr weiter auf einem sehr hohen Niveau. Gestützt auf Artikel 11 (erhöhte Feuergefahr) des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden erlässt die Gemeinde Landquart ein absolutes Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet. Das Verbot gilt auch für Feuerstellen im Siedlungsraum. Jegliches offene Feuer im Freien ist verboten. Ausgenommen davon sind mit Gas betriebene Grills, welche auf dem privaten Sitzplatz oder Balkon eingesetzt werden dürfen.
Unter das Verbot fällt auch das Abbrennen sowie Zünden von Feuerwerk und Raketen. Aus diesem Grund wird auf ein 1. Augustfeuer verzichtet und auch keine Abbrennvorrichtungen für Feuerwerkskörper bereitgestellt.